AGB
Wir verweisen auf die gesetzlichen Bestimmungen in Reiserecht §651 a ff. BGB. Ergänzend werden folgen Reisebedingungen vereinbart:
1) Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung der Reise erfolgt schriftlich. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Mit seiner Unterschrift erklärt sich der Kunde mit den allgemeinen Reisebedingungen einverstanden.
Verbindlich wird Ihre Anmeldung, wenn wir Ihnen den Reisetermin und Reisepreis bestätigen.
2) Bezahlung
Mit dem Zugang der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 15 % des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung des Reisepreises ist 14 Tage vor Reisebeginn fällig bzw. spätestens bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen zu leisten. Bei Buchungen, die weniger als 14 Tage vor Reisebeginn erfolgen ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Zur Absicherung der Kundengelder hat NATOUR eine Insolvenz-Versicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Der Sicherungsschein wird mit der Buchungsbestätigung/ Rechnung ausgehändigt.
3) Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
Sonderwünsche werden als unverbindlich bezeichnet. Der Veranstalter bemüht sich, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, nach Möglichkeit zu entsprechen. Streckenänderungen und Abweichungen von der jeweiligen angegebenen Routenführung und Km-Angaben behalten wir uns vor.
Falls Zimmer mit Dusche/WC oder Bad/WC, wie von uns jeweils bestätigt, vom Leistungsträger nicht zur Verfügung gestellt werden können, erstatten wir den Differenzbetrag. NATOUR behält sich vor, im besonderen Fall einzelne Gäste in einem anderen möglichst vergleichbaren Haus unterzubringen.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich NATOUR bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht.
4) Haftung von NATOUR
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für eine gewissenhafte Reisevorbereitung, Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, der Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und der ordentlichen Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen
Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von NATOUR für Schäden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob Fahrlässig herbeigeführt wird oder NATOUR einem dem Reisenden entstandenen Schaden allein durch Verschulden eines Leistungsträgers zu verantworten hat. Diese Haftungssummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
Sind wir lediglich Vermittel fremder Leistungen (zB Transfers, Ausflüge, Ausstellung), die ausdrücklich so als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, dass sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistung sind, so haften wir nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung, für Hinweis- Aufklärung und Organisationspflicht und nicht für die Leistungserbringung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Bestimmungen dieser Unternehmen, die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen.
5) Rücktritt vom Vertrag durch NATOUR
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reisebeschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird, hat NATOUR bis 2 Wochen vor Reiseantritt das Rücktrittsrecht. Geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
Falls NATOUR eine Reise aus Gründen, die nicht in unserem Einflußbereich liegen, absagen muß, erfolgt eine unverzügliche Rückerstattung geleisteter Zahlungen. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
6) Rücktritt vom Vertrag durch den Reisenden
Sie können jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Der Rücktritt kann formfrei erfolgen, wir empfehlen Ihnen jedoch, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Im Falle Ihres Rücktritts kann der Veranstalter für die bereits getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen eine Entschädigung verlangen. Der Nachweis, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt Ihnen unbenommen. Die Entschädigungen bestimmen sich folgendermaßen:
Ab der bestätigten Buchung:
- bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 15 % des Reisepreises
mindestens jedoch 50,-- EUR.
- bis zum 30-22. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
- bis zum 21-10. Tag vor Reisebeginn 35 % des Reisepreises
- bis zum 9 - 4. Tag vor Reisebeginn 55 % des Reisepreises
innerhalb von 3 Tagen vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises und bei Nichterscheinen 85 % des Reisepreises.
In jedem Fall empfehlen wir den Abschuß einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
Sollten Sie, nach Ihrem Rücktritt den frei werden Platz durch eine andere geeignete Person ersetzen können, gehen die tatsächlich entstehenden Mehrkosten zu Lasten des Zurückgetretenen.
7) Umbuchung/Änderung
Auf Ihren Wunsch nimmt NATOUR, soweit durchführbar, vor Beginn eine Abänderung der Reisebestätigung (Umbuchung) vor. Dafür werden € 30,– pro Person erhoben. Als Umbuchung gelten Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts oder der Unterkunft.
Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.
8) Reklamationen
Sollte es trotz unserer großen Sorgfalt bei der Planung und Durchführung der Reise dennoch Grund zu einer Reklamation geben, bitten wir Sie bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich NATOUR zur Kenntnis zu geben. NATOUR ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterläßt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt kein Anspruch auf Minderung ein. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglicher Beendigung der Reise gegenüber NATOUR geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.
9) Versicherungen
Wir empfehlen den Abschluß einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, die in unserem Preis nicht enthalten ist. Außerdem besteht die Möglichkeit eine Reiseunfall-, Reisekrankeit-, Reisehaftpflicht- und Reisegepäckversicherung abzuschließen.
Wichtig für ihre Reise ist:
Die Teilnahme an den Rad-, Kanu- bzw. Wanderreisen erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr. Bayern zählt zu den Zecken-Risikogebieten, schützen Sie sich mit geschlossener Kleidung oder einer FSME-Impfung. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an einer Reise teilnehmen. Jeder Reiseteilnehmer trägt selbst die Verantwortung dafür, daß er gesundheitlich bzw. körperlich den Anforderungen der Reise gewachsen ist. Die Reiseteilnehmer haben sich eigenverantwortlich im Rahmen der Reise an die gesetzlichen Vorschriften zu halten. Für Schäden, die Sie sich oder Anderen zufügen, sind Sie selbst verantwortlich.
10) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Soweit nicht durch die vorherigen besagten Bestimmungen geregelt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
11) Sonstiges
Ihre uns zur Verfügung gestellten Daten behandeln wir im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes.
12) Gerichtsstand
Leistungs- und Erfüllungsort ist Weißenburg in Bayern.
Reiseveranstalter:
Anja Sonntag, Gänswirtshaus 12, 91781 Weißenburg